Allgemeine Geschäftsbedingungen
Vertraulichkeitsklausel
Die WOMM Werbeagentur AG verpflichtet sich zur Geheimhaltung sämtlicher der Agentur und deren Mitarbeitenden und Freelancern während ihrer Arbeit für den Kunden zufällig oder absichtlich zugänglich gemachter Kundeninformationen. Dies gilt auch über die Dauer der Zusammenarbeit hinaus.
Treuepflicht
Die Agentur verpflichtet sich zur Wahrung der allgemeinen Kundeninteressen gegenüber Dritten nach bestem Wissen und Gewissen. Das ihr anvertraute Budget verwaltet sie treuhänderisch. Alle Budget- und Terminplan-Abweichungen werden entsprechend kommuniziert.
Stellvertretung/Leistungen Dritter
Die Agentur ist berechtigt, zur Erfüllung des Auftrags Dritte beizuziehen. Sie haftet für deren sorgfältige Auswahl, Instruktion und Überwachung. Gegenüber Dritten handelt die Agentur stellvertretend im Namen des Kunden.
Geistiges Eigentum
Der Kunde anerkennt das geistige Eigentum der Agentur, insbesondere die Urheberschaft an allen im Rahmen der Zusammenarbeit von der Agentur geschaffenen Leistungen und Werken. Der Kunde erlaubt der Agentur, sämtliche von der Agentur geschaffenen Leistungen und Werke als von der Agentur geschaffen zu kennzeichnen. Die Agentur kann die von der Agentur geschaffenen Leistungen und Werke für eigene Werbe- und Dokumentationszwecke einsetzen.
Leistungen und Konditionen
Die Agentur erbringt die im Angebot formulierten Leistungen. Mehraufwendungen werden zusätzlich in Rechnung gestellt und nach effektivem Aufwand fakturiert.
Rechnungen sind innert 30 Tagen rein netto zahlbar.
Geltung
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln Abschluss, Inhalt und Abwicklung von Mandaten, Dienstleistungen, Werk- und anderen Verträgen. Mit dem Zustandekommen eines Vertrages basierend auf schriftlichen Offerten oder Unterlagen der Agentur gelten sie vom Auftraggeber als akzeptiert. Änderungen oder Ergänzungen werden vom Auftragnehmer schriftlich bestätigt. Offerten der Agentur basieren auf Grobkostenschätzungen und sind Richtwerte, sofern nicht ein verbindlicher Pauschalpreis oder ein verbindliches Pauschalbudget vereinbart wurde.
Nutzungsrechte
Die Agentur überträgt dem Kunden im Rahmen des Auftrags und nach Abgeltung des Honorars das Nutzungsrecht an allen im Rahmen der Zusammenarbeit erschaffenen Werken. Wird nichts anderes vereinbart, bezieht sich die Nutzung ausschliesslich auf die Erstverwendung. Folgenutzungen sind separat zu vereinbaren und zu vergüten.
Beendigung der Zusammenarbeit
Wird die Zusammenarbeit von einer der beiden Seiten vorzeitig beendet, so schuldet der Kunde der Agentur das Honorar für die bis zu diesem Zeitpunkt erbrachten Leistungen.
Diese werden nach Aufwand abgerechnet. Das Honorar für die bis zum Zeitpunkt der Beendigung der Zusammenarbeit erbrachten Leistungen ist unabhängig von den vereinbarten Konditionen für die gesamte Zusammenarbeit geschuldet. Die Agentur kann die bereits erarbeiteten Werke weiterverwenden, sofern keine anderen Vereinbarungen bezüglich der Nutzungsrechte getroffen wurden.
Schlussbestimmungen
Vorbehaltlich gegenlautender schriftlicher Vereinbarungen in Einzelaufträgen gelten die vorliegenden AGB für alle Vertragsverhältnisse.
Es gilt Schweizer Recht. Gerichtsstand ist Basel-Stadt.
September 2023